Auch für die sporadische Mithilfe bei der Weinlese kann die neue Bauernbund-Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Privat gegen Unfall versichern

Für Mitarbeitende auf Bauernhöfen gibt es seit Kurzem eine neue Möglichkeit, sich gegen Unfälle zu ­versichern. Der Weg zum Abschluss der Versicherung führt über die Plattform „mein SBB“.

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Service Versicherung

Die freiwillige, private Unfallversicherung für Mitarbeitende auf Bauernhöfen, welche nicht mit der INPS/NISF-Pflichtversicherung zu verwechseln ist, deckt die Folgen eines Unfalls ab, der sich bei der Mitarbeit auf einem Bauernhof zugetragen hat. Die Versicherungsdeckung beinhaltet die Heilbehandlungskosten, die bleibende Invalidität infolge eines Unfalls und den Todesfall. Versichert werden können Mitarbeitende auf Bauernhöfen, welche für die Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb nicht INPS/NISF-pflichtversichert sind. Dazu zählen Verwandte und Verschwägerte bis zum sechsten Grad für die gelegentliche und unentgeltliche Mithilfe laut Art. 74 des Gesetzesdekrets Nr. 276/2003, Personen für die sporadische, gelegentliche Mithilfe bei der Weinlese laut Art. 21 der Gebräuche der Handelskammer Bozen und Betriebsinhaber, die nicht beim INPS/NISF in der Bauernversicherung eingetragen sind.

Verwandte und Verschwägerte
Alle landwirtschaftlichen Arbeiter, die bei einem Betrieb beschäftigt werden, müssen bei den zuständigen Stellen gemeldet werden und können über diese Polizze nicht versichert werden. Eine Ausnahme bildet die Beschäftigung von Verwandten in der Landwirtschaft. Diese Ausnahme gilt konkret für die Beschäftigung von Verwandten und Verschwägerten bis zum sechsten Grad und Personen, die durch Adoption, Lebensgemeinschaften außerhalb der Ehe usw. Unterhaltsansprüche geltend machen können. Die Beschäftigung von diesen Personen stellt kein Arbeitsverhältnis dar, und es muss auch keine Meldung an das Arbeitsamt gemacht werden.
Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich um eine gelegentliche Beschäftigung bzw. eine Beschäftigung für kurze Zeiträume handelt, dass die Mitarbeit den Zweck der einseitigen oder gegenseitigen Aushilfe bzw. Unterstützung hat und dass für die Beschäftigung kein Entgelt entrichtet wird. Davon ausgenommen sind lediglich die Spesen für Unterhalt und für die Arbeitsausführung (z. B. Spesen für Verbrauchsmaterial). Die oben genannten Familienmitglieder müssen nicht gemeldet werden. Die unten abgebildeten Grafiken verdeutlichen die Verwandtschaftsgrade. Alle übrigen Arbeitsverhältnisse müssen ordnungsgemäß gemeldet werden.

Mithilfe bei der Weinlese
Als sporadische, gelegentliche Mithilfe bei der Weinlese ist die unentgeltliche Tätigkeit der manuellen Weinlese zu verstehen. Der Grund für diese Hilfe ist die Verbundenheit zwischen Helfer und dem landwirtschaftlichen Betrieb durch Verwandtschaft oder Bekanntschaft, die nachvollziehbar und glaubwürdig sein muss. Im Vordergrund steht das Mitwirken bei einem traditionellen und kulturellen Ereignis, dem Einbringen der Ernte des Jahres. Die Mithilfe bei der Ernte beinhaltet zumeist auch körperliche Stärkungen durch gemeinsame Mahlzeiten und schließt mit geselligem Beisammensein ab. Die sporadische, gelegentliche Mithilfe bei der Weinlese geschieht ausschließlich im Geiste der Freundschaft, ohne Unterordnung, ohne Einhaltung eines Stundenplanes und ohne Bezahlung.

Voraussetzungen, Summen und Prämien
Voraussetzungen für die Eröffnung der Unfallversicherung sind die ordentliche Mitgliedschaft beim Südtiroler Bauernbund (Erst- oder Zweitmitglied), die Registrierung auf der Plattform „mein SBB” und ein aktiver Dauerauftrag. Die Versicherungssummen belaufen sich für Heilbehandlungskosten auf 10.000 Euro (Selbstbehalt 500 Euro), bei bleibender Invalidität auf 200.000 Euro (Selbstbehalt 10 %) und bei einem Todesfall auf 100.000 Euro. Die Versicherungsprämien betragen – jeweils pro versichertem Mitarbeitenden – 40 Euro für ein Monat, 55 Euro für drei Monate, 85 Euro für sechs Monate und 155 Euro für zwölf Monate. Besteht eine andere Unfallversicherung oder Krankenversicherung mit Deckung der Heilbehandlungskosten, so greift die Versicherungsdeckung der Bauernbund-Unfallversicherung nur im Zweitrisiko. Die Versicherungspolizze kann ausschließlich online über die Plattform „mein SBB“ unter dem Menüpunkt „Versicherungen“ eröffnet werden, bzw. direkt unter diesem Link.

Was tun bei einem Schadensfall?
Bei einem Unfall muss dieser innerhalb von neun Tagen bei der Versicherungsagentur ITAS telefonisch unter der Nummer 388 7544228 oder mittels E-Mail an
agenzia.suedtirol@gruppoitas.it gemeldet werden. Zu beachten ist dabei: Ein solcher Unfall ist nicht als Arbeitsunfall, sondern als Freizeitunfall während der ausgeübten Tätigkeit (Wimmen, Ernte usw.) zu betrachten. Dies ist bei einer eventuellen Aufnahme in die Notaufnahme mitzuteilen. Für weitere Informationen zur SBB-­Unfallversicherung können sich Interessierte an den Versicherungsagenten Alexander Rainer wenden (Tel. 335 348299, E-Mail: alexander.rainer@gruppoitas.it).

Sabine Graf

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