Die Tätigkeit der Abteilung Arbeitsberatung/Löhne umfasst die Beratung und Betreuung
Die betreuten Betriebe werden in arbeitsrechtlichen Fragen, bei Inspektionen sowie bei Streitfällen unterstützt.
Die Mitglieder werden über Beratungsgespräche, Rundschreiben, Beiträge auf der SBB-Webseite und den „Südtiroler Landwirt“ laufend über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen informiert.
Auf der Seite mein.SBB.it finden die Mitglieder Vordrucke, Formulare sowie die Online-Dienste für die Anmeldung von Mitarbeitern, die Stundenmeldungen und das Herunterladen von Lohnstreifen.
Ein Kollektivvertrag ist ein schriftliches Abkommen, das zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen wird. Er enthält Regeln und Prozeduren, die bei einem Arbeitsverhältnis eingehalten werden müssen. In der Landwirtschaft gibt es einen gesamtstaatlichen Kollektivvertrag sowie einen Landeskollektivvertrag, der für die Provinz Bozen gültig ist.
Jeder Arbeiter hat Anspruch auf einen Mindestlohn, der im Kollektivvertrag festgelegt wird. Diesen Mindestlohn darf der Arbeitgeber nicht unterschreiten. Es steht diesem allerdings zu, eine höhere Entlohnung zu gewähren.
Das Gesetzesdekret Nr. 104/2022 gleicht die Bestimmungen zur Informationspflicht für die Arbeitnehmer an die EU-Richtlinien an. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer bei Einstellung die Informationen bezüglich des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen.