Wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber oder durch das Saisonende bei saisonalen Arbeitsverhältnissen beendet wird, steht dem Betroffenen ein Arbeitslosengeld zu. Die Mitarbeiter des Bauernbund Patronats ENAPA beraten und unterstützen die Interessierten in allen Fragen zum Arbeitslosengeld
Für alle anderen Arbeitnehmer* deckt das Arbeitslosengeld die Zeitspanne vom Ende der Beschäftigung bis zum Beginn der nächsten unselbständigen Beschäftigung – maximal aber zwei Jahre ab. Beginnend ab dem 4. Monat wird die Leistung um 3% monatlich reduziert.
Dies gilt u.a. auch für: Unbefristet beschäftigte landwirtschaftliche Arbeiter der Genossenschaften und ihrer Vereinigungen, die landwirtschaftliche und tierzüchterische Erzeugnisse verarbeiten, bearbeiten und vermarkten.