Mitglied in der Gärtnervereinigung werden können Gärtnereibetriebe:
- die Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes sind
- deren Betrieb eine Fläche von mindestens 5.000 Quadratmetern aufweist, wovon wiederum mindestens 500 Quadratmeter mit Gewächshaus überbaut sein müssen
- die laut L.G. Nr. 31/1986 im Berufsalbum der Gärtner eingetragen sind
- seit mehr als drei Jahren den Beruf des Gärtners ausüben