Projektierung und Raumordnung
Für einen Großteil der Eingriffe und Vorhaben in den Natur- und Agrargebieten (u. a. Landwirtschaftsgebiet, Wald, Alpines Grünland und Weidegebiet) ist eine baurechtliche und eine landschaftsrechtliche Genehmigung einzuholen.
Von der baurechtlichen Beratung bis zur effektiven Bauplanung und der Projektbetreuung (u. a. Eröffnung und Leitung der Baustelle samt Bauabschluss, Erstellung von End- und Teilabrechnungen) berät und begleitet die Abteilung Betriebsberatung bei folgenden Bauvorhaben:
- Neubau, Erweiterung und Umbau von Wirtschaftsgebäuden
- Bau von Düngerstätten, Jauche- und Güllegruben
- Errichtung von Almgebäuden
- Errichtung von Beregnungsbecken
- Flächenmeliorierungen
- Kultur- und Landschaftsplanänderungen
- Errichtung von Forst- und Feldwegen
- Tiefbrunnen, Kleinkläranlagen und Quellfassungen