Transparenz

​​​​​​​Veröffentlichungspflicht laut Gesetz 124/2017, Art. 1, Absatz 125 ff.

Die staatlichen Beihilfen und "De Minimis-Beihilfen" unserer Mitgliedsbetriebe sind im gesamtstaatlichen Verzeichnis der staatlichen Beihilfen (RNA) angeführt und mit der jeweiligen Steuernummer online abrufbar.

Beiträge, Subventionen, Zuschüsse usw., welche auf Landesebene an unsere Mitgliedsbetriebe ausbezahlt wurden, können ebenso online eingesehen werden.