Für viele Leistungen des Landes wird die „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung“ (EEVE), während für die staatlichen Leistungen die „Staatliche Einkommens- und Vermögenserklärung“ (ISEE) von den Antragstellern benötigt wird.
Dank dieser Erhebungen des Einkommens und des Vermögens sowie der zentralen Datenbanken wird der Zugang zu den verschiedenen Leistungen nicht nur vereinheitlicht, sondern auch wesentlich vereinfacht - d.h. ein und dieselbe EVEE-Erklärung bzw. ISEE-Erklärung kann für verschiedene Leistungsanträge vorgelegt werden.