Die Geburt ist ein freudiges Ereignis. Doch noch bevor das Kind geboren ist, sollten sich die werdenden Eltern über die verschiedenen Ansuchen informieren.
Rentenmäßige Absicherung der Erziehungs– und Pflegezeiten **
Familiengelder des Landes: Landesfamiliengeld bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, Landesfamiliengeld + Landeskindergeld: für die Ansuchen ab März 2023 benötigen Nicht-EU-Bürger weitere Nachweise: hier mehr: www.provinz.bz.it
Einheitliche Familienleistung "Assegno unico"
Benötigte Unterlagen
Gültiger Personalausweis (Identitätskarte) und Steuernummer des Antragstellers und des anderen Elternteils
Steuernummer des Kindes bzw. der Kinder
Bankverbindung (IBAN)
Steuererklärungen und Modell CU des Antragstellers und des anderen Elternteils