EU-Entwaldungsverordnung tritt ein Jahr später in Kraft

EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann meint dazu: „Diesen Aufschub kann man für eine vernünftige Umsetzung nutzen.“

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Politik

Nach langen Debatten hat die EU-Kommission heute vorgeschlagen, das Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung von Anfang 2025 auf Anfang 2026 zu verschieben. „Ich hoffe sehr, dass dieses Jahr dafür genutzt wird, eine machbare und vernünftige Umsetzung in die Wege zu leiten und Gebiete, in denen – wie bei uns – schon heute Wald nachhaltig bewirtschaftet wird, von der Verordnung auszunehmen“, so der Südtiroler Europaparlamentarier Herbert Dorfmann, der sich in den vergangenen Wochen in Brüssel für den Aufschub starkgemacht hatte. Die EU-Entwaldungsverordnung sieht vor, dass für landwirtschaftliche Produkte und solche aus Holz künftig nachgewiesen werden muss, dass sie nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. „Dieses Anliegen ist nachvollziehbar und vernünftig“, so Dorfmann. Schließlich sei es nicht im Interesse künftiger Generationen, die Abholzung (vor allem von tropischem Regenwald) weiter voranzutreiben. Im Gegenteil: „Maßnahmen zu treffen, die einer Entwaldung Einhalt gebieten, ist das Gebot der Stunde“, erklärt der Europaparlamentarier.

Sein Einsatz für einen Aufschub der Regelung hat demnach andere Gründe: „Wäre die Verordnung so umgesetzt worden wie geplant, wäre sie zu einem bürokratischen Unding geworden“, so Dorfmann. So hätte in der gesamten EU – also auch in Südtirol – jede einzelne Holzschlägerung noch einmal kontrolliert werden müssen. Und: „Für jedes verwendete Holz bei einem Zimmerer, Tischler oder Holzschnitzer hätte der Nachweis erbracht werden müssen, wo das Holz geschlagen wurde, und durch eine eigene Zertifizierung bewiesen werden müssen, dass mit diesem Holz keine Entwaldung vorangetrieben worden ist“, erklärt der Abgeordnete zum EU-Parlament. Für Gebiete wie Südtirol, in denen eine nachhaltige Forstwirtschaft garantiert sei, habe eine solche Nachweispflicht keinen Sinn. „Es wäre absurd, bei uns zusätzliche Zertifizierungen einzufordern, wo doch jeder einzelne Baum, der geschlägert wird, zuvor von der Forstbehörde ausgezeigt wird “, so Dorfmann, der ergänzt: „Ich hoffe daher, dass das Jahr Aufschub dafür genutzt wird, alle Gebiete aus der Verordnung auszuklammern, in denen bereits heute nachhaltige Forstwirtschaft funktioniert wie bei uns in Südtirol.“

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