Zwingen Wolf und Bürokratie die kleinstrukturierte Berglandwirtschaft in die Knie?
Diese Frage stellen sich immer mehr Landwirte in den Berggebieten, vor allem aber Kleintierzüchter. Rückt der indirekte Zwang zum Aufgeben dieses Bereiches der Jahrhunderte lang betriebenen Berglandwirtschaft immer näher?
Während dem Wolf, zumindest bei uns, kein Haar gekrümmt werden darf, werden die Tierzüchter beschuldigt, dass sie ihre Nutztiere zu wenig schützen, wohl wissend, dass ein wirksamer Schutz weder möglich noch finanziell tragbar ist. So ist für einen angeblich vorgeschriebenen Schutzzaun, ein Beitrag von 2,5 Euro vorgesehen, obwohl der Ankauf ein Vielfaches kostet. Neben den enormen Kosten, die eine kleinstrukturierte Landwirtschaft niemals tragen kann, kommt der hohe Arbeitsaufwand hinzu, den Zaun im Frühjahr aufzubauen und im Herbst vor Wintereintritt wieder zu entfernen. Verfügt der Landeshauptmann über einen Wolfabschuss, so dauert es wenige Tage, bis diese Verordnung wieder aufgehoben und auf eine unendlich lange Bank geschoben wird. Einigen wenigen Schreiern gelingt es scheinbar immer wieder, Entscheidungsträger in die Knie zu zwingen. Ein Schelm, der daran denkt, dass solche Spielchen bereits im Vorfeld abgekartet sind. Wen wundert es also, dass sich die Betroffenen regelrecht an der Nase herumgeführt fühlen. Nicht umsonst betete man vor vielen Jahren, als der Wolf in Südtirol noch sein Unwesen trieb, bevor er endgültig ausgerottet wurde und die Menschen Jahrzehntelang in Frieden leben konnten, um den Wolfsegen, wie nachstehender Zeitungsausschnitt im „Pustertaler Boten“ vom 12.Februar 1875 beweist:
„Der Wolfsegen.“ In der Christnacht nach der vormitternächtlichen Christmetten wird zu Luttach im Ahrnthale der Wolfsegen noch heutigen Tages gehalten und ursprungt sich derselbe, daß vor Zeiten die Besucher dieses nächtlichen Gottesdienstes in großer Gefahr von den zur selben Zeit noch in Massen gewesenen Wölfen waren, daß man sogar durch kirchlichen Segen den Schutz des Höchsten anflehte.
An einem der vielen Beispiele, der in Kasern/Prettau beim Fuchshof in der Nacht von Montag auf Dienstag 30. April 2024 auf der Heimweide vom Wolf insgesamt zu Tode gemetzelten 7 Schafen und Lämmern, lässt sich der „bürokratische Leidensweg“ des betroffenen Tierhalters gut nachvollziehen. Die Meldung erfolgte unverzüglich an die zuständige Forstbehörde, welche eine professionelle Aufnahme und Dokumentation der Situation inklusive DNA-Probe und Meldung an die zuständigen Stellen gemacht hatte. Die Fahrtspesen und Entsorgungskosten der Kadaver gehen selbstverständlich auf den Tierhalter. Die offizielle Meldung beim zuständigen Amt für Wildtiermanagement erfolgte am 6. Mai 2024 durch die lokale Forstbehörde. Nachdem nahezu ein halbes Jahr ohne jeglicher Reaktion der zuständigen Landesämter vergangen war, erfolgte am 17. Oktober 2024 eine offizielle Nachfrage, wie der Stand der Dinge sei und bis wann mit einer entsprechenden Schadenersatzzahlung gerechnet werden könne. Das Antwortschreiben seitens des Amtes für Wildtiermanagement, ohne jegliche Ausweisung der Person, welche das Schreiben verfasst hatte, erfolgte dann am 25. Oktober 2024. Am 4. November 2024 erfolgte ein entsprechender Rekurs mit folgenden Begründungen:
- Die Rückmeldung seitens Ihres Amtes dauerte fast ein halbes Jahr und erfolgte auch nur deshalb, weil ich aktiv nachgefragt habe. Ansonsten wäre wohl keine Rückantwort erfolgt und zwar unabhängig der von Ihnen genannten „etwas längeren Wartezeiten aufgrund eines größeren Personalwechsels“. Welche Bearbeitungszeit sehen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vor?
- Die Aussage, dass die Heimweide am Fuchshof keinen Herdenschutz aufweist entspricht nicht der Realität. Gleichzeit erwähnen Sie selber, wie der Herdenschutzzaun ausgestattet war und es wurden dazu sogar Fotos beigelegt. Bitte beantworten Sie mir deshalb eindeutig und klar, wie der wirksame Herdenschutz auszusehen hat, damit im Falle eines Wolfrisses einer Entschädigung nichts im Wege steht (bitte um Übermittlung der rechtlichen Bestimmungen). Aus der Presse konnte x-mal entnommen werden, dass der Wolf einen Zaun von 2 Meter und mehr locker überspringen kann.
Erneut erfolgte am 26. November 2024 ein weiteres Ablehnungsschreiben gegen welches nochmals Rekurs eingereicht wurde, erneut mit folgenden Begründungen:
- Die Rückmeldung seitens Ihres Amtes dauerte fast ein halbes Jahr und erfolgte auch nur deshalb, weil ich aktiv nachgefragt habe. Ansonsten wäre wohl keine Rückantwort erfolgt und zwar unabhängig der von Ihnen genannten „etwas längeren Wartezeiten aufgrund eines größeren Personalwechsels“. Inzwischen konnte ich in Erfahrung bringen, wie die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungszeit effektiv festgelegt ist
- Die Aussage, dass die Heimweide am Fuchshof keinen Herdenschutz aufweist entspricht nicht der Realität, was sogar durch die dem ursprünglichen Ansuchen beiliegenden Fotos ersichtlich war. Wäre keine Einzäunung vorhanden, so könnten die Schafe sicherlich nicht auf dem eigenen Grundstück gehalten werden.
- Ein von Ihnen als wirksam deklarierten Herdenschutz, den es de facto gar nicht gibt (Beispiele dazu von Wolfsrissen mit Einzäunungen von über 2 Meter hat es bereits gegeben) ist finanziell in keinster Weise tragbar, nachdem der vorgesehene Landesbeitrag nur einen viel zu geringen Bruchteil der Investition ausmacht (Kosten/Nutzen nicht gegeben)
- Der Verlust von 7 Schafen stellt für mich, auch als Inhaber von Zuchtschafen, einen erheblichen Schaden dar.
Letztendlich wurde am 10. Dezember 2024 der erneute Rekurs nochmals abgelehnt und zwar mit Bezug auf den Beschluss der Landesregierung Nr. 415/2023, Artikel 3 – indem keine Beihilfen gewährt werden für getötete Nutztiere auf Heimweiden ohne Herdenschutz. Weiters heißt es: Konkret waren die Herdenschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt der Risse nicht entsprechend den gültigen Kriterien (Beschluss Nr. 415/2023) umgesetzt und entsprechen damit nicht einem effektiven Herdenschutz.
Die Aussage, dass kein Herdenschutz vorhanden war, wurde damit letztendlich revidiert. Dass gegen dieses Ablehnungsdekret innerhalb 60 Tagen ab Zustellung des Schreibens, beim Verwaltungsgericht der Autonomen Provinz Bozen Einspruch erhoben werden kann, zeigt einmal mehr, dass der bürokratische Weg kein Ende zu nehmen scheint und von Bürgernähe keine Rede sein kann.