Der Wolf wird in Österreich auch weiterhin bejagt.

„Vorgangsweise ist korrekt“

Ein EuGH-Urteil zur Wolfsjagd in Österreich bestätigt das österreichische ­Wolfsmanagement. Zu diesem Schluss kommt der Österreichische Bauernbund in einer Aussendung.

Lesedauer: 7
Politik Wirtschaft

Mehr als 20.000 Wölfe gibt es in der Europäischen Union, das Großraubtier ist damit längst nicht mehr vom Aussterben bedroht. Aus diesem Grund haben in Österreich vom Wolf besonders betroffene Regionen – etwa das Bundesland Tirol – im Rahmen des strengen Schutzes nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie für Möglichkeiten zur Entnahme einzelner Wölfe gesorgt. Nachdem ein Abschussbescheid im Jahr 2022 von Umweltorganisationen beeinsprucht worden war, hat das Landesverwaltungsgericht Tirol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Herbst 2022 mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der derzeit geltenden FFH-Richtlinie für eine Vorabentscheidung übermittelt. Das Urteil des EuGH wurde kürzlich veröffentlicht – der Inhalt wird von den verschiedenen Interessensgruppen unterschiedlich interpretiert.
Während Tier- un Umweltschutzgruppen dadurch den strengen Schutz des Wolfes bestätigt sehen, sieht der Direktor des Österreichischen Bauernbundes, David Süß, die österreichischen Maßnahmen im Urteilsspruch bestätigt: „Das Urteil besagt, dass die Bundesländer richtig gehandelt haben. Die Folgen eines ungebremsten Wachstums der Wolfspopulation wären verheerend: Nicht nur unsere hochwertigen Lebensmittel aus der Almwirtschaft stünden vor dem Aus. Unsere Freizeitgestaltung, ein Mehr an Biodiversität und insbesondere der österreichische Tourismus hängen direkt mit der Bewirtschaftung von Almen zusammen. Vor allem aber geht es um den Schutz von Nutztieren vor brutalen Wolfsattacken und letzten Endes auch um den Schutz von Menschen vor der Bedrohung durch den Wolf. Daher sind die gesetzten Maßnahmen gegen das Großraubtier notwendig und angemessen.“

Verordnungen haben sich bewährt
Wenngleich sich das EuGH-Urteil auf veraltete Maßnahmen bezieht – mittlerweile wird etwa in Tirol nicht mehr mit Bescheiden, sondern nach mehreren Erneuerungen des Jagdgesetzes mit Entnahmeverordnungen gearbeitet – so sieht Süß eine klare Bestätigung des Wolfsmanagements durch die Bundesländer: „Die Verantwortlichen vor Ort arbeiten mit größter Genauigkeit und prüfen jeden Fall sorgfältig. Das hat sich ausgezahlt – auch der EuGH bestätigt nun, dass die Vorgangsweise, Problemwölfe zu entnehmen, richtig ist. Die Abschuss-Verordnungen haben sich bewährt.“ Eine isolierte Betrachtung von Wolfspopulationen auf rein nationaler oder sogar regionaler Ebene mache fachlich keinen Sinn und widerspreche klar dem natürlichen, grenzüberschreitenden Verbreitungsgebiet von Wölfen. NGOs wie der WWF müssten nun umdenken, da die Entnahmen rechtlich abgesichert seien und die ständigen Einsprüche und Anzeigen gegen die Vorgangsweise der Bundesländer keinen Erfolg hätten. „Damit hat der EUGH klargemacht, dass die Empfehlungen der Mehrheit der Experten, dass Wölfe auch bejagt werden müssen, so wie in Österreich, umgesetzt werden können“, unterstreicht Süß.
Gleichzeitig sei die EU am Zug, den strengen Schutzstatus von Wölfen herabzusenken: „Seit Jahren setzen wir uns auf allen Ebenen für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Großraubtier ein. Die EU-Kommission hat nun angekündigt, den Schutzstatus senken zu wollen, das EU-Parlament eine entsprechende Resolution verabschiedet. Jetzt müssen diesen Worten endlich auch Taten folgen“, fordert Süß.

Weitere Artikel zu diesem Thema