Maschinenförderungen ab Jänner

Ab dem 1. Jänner können Landwirte wieder um die Landesförderung für Maschinen ansuchen. Die Förderung betrifft die Außenmechanisierung und die Innenmechanisierung.

Lesedauer: 10
Förderungen

Bei der Außenmechanisierung werden Transporter und zweiachsige Mähgeräte (= Traktor mit Eigengewicht unter 5000 Kilogramm für die Heuernte) gefördert. Weiters gibt es Förderungen für Aufbauladewagen, ­Mähmaschinen sowie deren Zusatzgeräte und für einige Maschinen, wenn sie überbetrieblich eingesetzt werden. Sämtliche geförderten Maschinen sowie die anerkannten Höchstkosten sind in der Tabelle „Außenmechanisierung“ aufgeführt. Voraussetzung für eine Förderung bei Außenmaschinen sind 40 Erschwernispunkte. Wer Maschinen für die Arbeit für Dritte über Maschinenringe einsetzt, muss pro Jahr mind. 40 überbetriebliche Arbeitsstunden abrechnen, davon mind. 15 Stunden mit der geförderten Maschine, und dies fünf Jahre lang. Im Bereich der Innenmechanisierung, also der Maschinen an der Hofstelle, gilt eine Mindestinvestition von 5000 Euro, ausgenommen Milchkühler und Milchtanks, für welche die Mindestinvestition 2500 Euro beträgt.
Betriebe, die eine dieser beiden Maschinenförderungen möchten, müssen den vorgeschriebenen Viehbesatz (mind. 0,5 GVE/ha, max. 1,8–2,5 GVE/ha, je nach Höhenlage) über den Bindungszeitraum von fünf Jahren einhalten. Sie bekommen für dieselbe Maschine nur alle 15 Jahre eine Förderung, bei der Mähmaschine alle zehn Jahre.

Der Staat sieht für alle Förderungen und somit auch für die Maschinenförderungen den sogenannten CUP-Projektcode vor, der auf allen Rechnungen und sonstigen Zahlungsbelegen aufscheinen muss. Diese dürfen somit erst nach der Mitteilung des CUP ausgestellt und beglichen werden. Der Ankauf muss spätestens innerhalb des Jahres der Antragstellung erfolgen, andernfalls darf für dieselbe Maschine auch in den darauffolgenden zwei Jahren nicht mehr angesucht werden. Gesuche um Maschinenförderung können vom 1. Jänner und bis zum 31. März 2025 eingereicht werden, und zwar ausschließlich mittels PEC. Eventuelle Mitteilungen des Amtes erfolgen ebenfalls auf diesem Weg, deshalb gilt es, den PEC-Posteingang regelmäßig zu kontrollieren.Detailliertere Auskünfte erteilt das Amt für Landmaschinen und biologische Produktion (Brennerstraße 6 in Bozen, Tel. 0471 415120, für allgemeine Fragen; Tel. 0471 415187, für die Innenmechanisierung; Tel. 0471 415183, für die Außenmechanisierung) sowie bei den Bezirksämtern für Landwirtschaft.
Das Land Südtirol informiert über alle Förderungen auch ausführlich im Internet. Im Dienstleistungsportal „mein SBB“ hilft das Infoblatt „Beitragsfinder“ beim Auffinden der gewünschten Seiten und in der Broschüre „Investitionsförderungen“ werden die Förderungen ausführlich beschrieben.

Weitere Artikel zu diesem Thema