Junglandwirte: Jetzt ansuchen!

Junglandwirte unter 41 Jahren erhalten einen Beitrag, wenn sie sich zum ersten Mal in einem ­landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niederlassen. Ab sofort und bis zum 16. Juni 2025 um 12 Uhr können Junglandwirte ihr Gesuch einreichen.

Lesedauer: 8
Betriebsberatung Bauernjugend

Im Unterschied zu vielen anderen Förderungen sucht der Junglandwirt erst nach der Hofübernahme an. Ab Eröffnung der Mehrwertsteuerposition bleibt ein Jahr, um das Ansuchen einzureichen. Seit einigen Jahren gibt es den Beitrag nicht nur für Einzelunternehmen, sondern auch für Jungunternehmer, die Teil einer Gesellschaft sind.

Ansuchen vor dem 41. Geburtstag
Um für die Prämie infrage zu kommen, müssen Junglandwirte vor dem 41. Geburtstag ansuchen. Geschlossene Höfe sind alle zu­gelassen, während nicht geschlossene Höfe über mindestens ein Hektar Obst- und Weinbau oder über zwei Hektar Ackerland oder Wiese verfügen müssen. Gärtnereien müssen mindestens 5000 Quadratmeter Fläche aufweisen, davon mindestens 1000 Quadratmeter im Gewächshaus. Darüber hinaus müssen Viehbetriebe einen Mindestviehbesatz von 0,5 GVE pro Hektar erreichen und den vorgeschriebenen Höchstviehbesatz einhalten. Falls der Hofübergeber jünger als 50 Jahre ist und die Erstniederlassungsprämie erhalten hat, erhält der Jungbauer keinen Beitrag. Der Jungbauer muss eine berufliche Qualifikation vorweisen. Das heißt, er muss entweder eine landwirtschaftliche Schule absolviert haben oder drei Jahre lang in der Landwirtschaft INPS-versichert sein. Wenn das nicht der Fall ist, kann er die Qualifikation durch einen Kurs erreichen, der von den ­landwirtschaftlichen Schulen angeboten wird. Auch die sogenannte Bäuerinnenschule ist als Qualifikation ausreichend. Der Kurs muss bis zum Ende des Betriebsplanes abgeschlossen sein. Der Betrieb muss nicht unbedingt im Eigentum übernommen werden, auch die Pacht eines Betriebes reicht aus, wobei der Pachtvertrag nach der Beitragsgewährung noch eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren haben muss. Gärtner müssen im Berufsverzeichnis der Gärtner eingetragen sein. Alle Junglandwirte müssen einen Betriebsplan vorlegen, darin müssen Betriebsziele definiert werden. Das sind zum Beispiel Kauf von Grundstücken, Ankauf von Vieh, Ankauf von Maschinen und Geräten, Bauarbeiten bei Wirtschaftsgebäuden, Investitionen in Obst- und Rebanlagen (die Anlagen selbst, Hagelschutz, Bewässerung), Bodenverbesserungsarbeiten, Beratungsspesen und Teilnahme an Ausbildungskursen.

Punktesystem
Die Junglandwirte müssen mit ihrem Betriebsplan mindestens 60 Punkte erreichen. Wofür es die Punkte gibt, kann man der Tabelle entnehmen.

Verpflichtungen
Mit dem Erhalt des Beitrages verpflichtet sich der Junglandwirt, den Betrieb für mindestens fünf Jahre nach der Beitragsgewährung selbst zu bewirtschaften. Der Betriebsplan muss innerhalb von zwei Jahren nach der Beitragsgewährung abgeschlossen werden. Das ist auch die Frist, innerhalb welcher der Qualifikationsnachweis vorgelegt werden kann. Für Betriebe, die mehr als Euro 25.000 Beitrag Erstniederlassungsprämie erhalten,  ist die Eintragung in der Handelskammer für die Auszahlung des Beitrages aufgrund der Antimafiabestimmungen Pflicht.

Beitrag
Die Höhe des Beitrags hängt von der Betriebsausrichtung ab; Viehbetriebe erhalten höhere Beiträge. Die Beitragshöhe steht in der Tabelle. Die Auszahlung der Prämie ist an die Erfüllung des Betriebsplanes gebunden und erfolgt in einer einmaligen Rate.

Organisatorische Hinweise
Auf der Internetseite des Landes unter https://tinyurl.com/bz-junglandwirte kann das Gesuchformular heruntergeladen werden. Ansprechpartner ist das Amt für bäuerliches Eigentum (Brennerstraße 6 in Bozen, Tel. 0471 415030 oder 0471 415031). Dort können die Landwirte einen Termin für die Gesuchabgabe vereinbaren. Der Beitrag für die Erstniederlassung ist auch in der Bauernbund-Broschüre „Investitionsförderungen“ auf „mein SBB“ beschrieben.
 

Weitere Artikel zu diesem Thema