Infos zur Maul- und Klauenseuche

In Deutschland im Bundesland Brandenburg ist in einem Betrieb mit Wasserbüffeln die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Der Ausbruch wurde am 10. Jänner 2025 vom Referenzlabor bestätigt.

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Die Maul- und Klauenseuche ist eine gefährliche und hochansteckende Tierseuche von Rindern, Schafen, Ziegen, Kameliden und Schweinen. Kleinste Virusmengen reichen zum Ausbruch der Krankheit aus! Der Erreger ist sehr widerstandfähig gegen äußere Einflüsse wie Temperatur, UV-Strahlen und Trockenheit.

Der Erreger kann zum Beispiel im Boden oder auf Kleidungsstücken über ein Monat überleben. Eine wichtige Rolle bei der Übertragung spielt der Mensch: Durch Kleidung, Essen, Fahrzeuge oder Urlaubsmitbringsel kann die Krankheit weitergegeben werden. Die Krankheit ist für den Menschen selbst ungefährlich.

Die erkrankten Rinder und Schweine haben meist ein gestörtes Allgemeinbefinden mit hohem Fieber, Schwierigkeiten zu fressen und gehen lahm. Im Maul, auf der Zitze und an den Klauen am Kronsaum und Zwischenklauenspalt bilden sich Aphten, die nach einiger Zeit aufplatzen.

Bei Schafen und Ziegen hingegen sind die Symptome milder, zum Teil ist nur eine leichte Lahmheit feststellbar. Die deutschen Behörden haben in der Schutzzone alle empfänglichen Tiere gekeult und weitere erforderliche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um ein Ausbreiten der Krankheit zu verhindern. Momentan (Stand: 15. Jänner 2025) ist die Erkrankung nur auf Deutschland beschränkt.

Zur Vermeidung einer Einschleppung sei an einige wichtige Punkte erinnert:

  • Da die Abklärung der Verbreitung noch nicht abgeschlossen ist, wird von Tierbewegungen der betroffenen Arten aus Deutschland bis auf Weiteres dringend abgeraten.
  • Alle tierhaltenden Betriebe müssen registriert sein, auch eine Hobbyhaltung von Zwergziegen oder Minischweinen sowie Streichelzoos.
  • Alle Tiere müssen gekennzeichnet sein und alle Tierbewegungen in der Datenbank gemeldet werden, denn nur so ist eine Nachverfolgung gesichert!
  • Die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen sind umzusetzen: Kein Zutritt für Fremde, Hygiene, Evtl. Desinfektionsmatten mit einem geeigneten Desinfektionsmittel (z.B. Natriumcarbonat, Natronlauge, Zitronensäure, Essigsäure …), Wechsel der Kleidung und Stiefel vor Stallzutritt, Achtung vor Futter- und Tierzukauf

Für weitere Fragen und Informationen kann man sich an den zuständigen Amtstierarzt wenden.

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