Unfallmeldungen während der Betriebsferien: Wichtige Infos

Hohe Verwaltungsstrafen bei verspäteter oder nicht erfolgter Unfallmeldung bei mehr als 48 Stunden.

Lesedauer: 8
Patronat Unfall / Krankheit

Unfallmeldungen in der Landwirtschaft sind elektronisch zu melden und erfolgen über das Portal des Unfallversicherungsinstitut INAIL. Die Unfallmeldungen für die selbständigen Landwirte und deren mitarbeitenden Familienmitglieder können über das SBB- Patronat ENAPA eingereicht werden, während für die Unfallmeldungen der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer die Abteilung Arbeitsberatung/ Löhne zuständig ist.
Für die Unfallmeldungen gilt die Meldepflicht von 48 Stunden ab Erhalt des ärztlichen Zeugnisses. Ist der Verunfallte der Betriebsinhaber selbst, so hat er im Nachhinein keinen Anspruch mehr auf das versäumte Tagegeld und es kann sogar zur Ablehnung des Unfalls kommen. Ist der Verunfallte ein mitarbeitendes Familienmitglied oder ein landwirtschaftlicher Arbeitnehmer, drohen bei verspäteter Meldung hohe Verwaltungsstrafen. Falls der Arbeitnehmer mehr als drei Tage zusätzlich des Unfalltages von der Arbeit fernbleibt, ist der Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber verpflichtet die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden, ab Erhalt des ärztlichen Zeugnisses einzureichen. Zusätzlich müssen die Arbeitgeber Unfälle ab einem Tag Genesungsdauer an das Unfallversicherungsinstitut INAIL melden. Bei verspäteter Unfallmeldung drohen auch in diesem Fall hohe Verwaltungsstrafen.
Auch in der Woche von Maria Himmelfahrt gilt die Unfallmeldepflicht und die Meldungen in dieser Zeit können nicht direkt bei den INAIL-Sitzen eingereicht werden. Während der Betriebsferien des Bauernbundes (von Montag, 12. August bis einschließlich Freitag, 16. August 2024) übernimmt die Abteilung Arbeitsberatung/Löhne des SBB an den Werktagen die Meldung der Arbeitsunfälle, sowohl für alle selbständigen Landwirte und deren mitarbeitenden Familienmitglieder, als auch für die landwirtschaftlichen Arbeitgeber und ihre Angestellten.

Unfallmeldungen für die selbständigen Landwirte und deren mitarbeitenden Familienmitglieder
Die Unfallmeldungen kann über das SBB- Patronat ENAPA auf der Webseite (www.sbb.it/de/patronat-enapa/unfall-krankheit) oder in mein SBB (Menüpunkt: Patronat/Sozialberatung> Unfallmeldung für Landwirte) eingereicht werden. Dabei werden die wichtigsten Eckdaten für das Abfassen der Unfallmeldung vom Betriebsinhaber angegeben:

  • Wer ist verunfallt?
  • Wo und wie ist der Unfall geschehen?
  • Welche Verletzung wurde beim Unfall erlitten?
  • Zudem sind zwei Pflichtdokumente hochzuladen: Foto der IBAN-Bankkarte des Verunfallten sowie eine Kopie der INAIL-Erstmeldung des Arbeitsunfalls.

Unfallmeldung für landwirtschaftlicher Arbeitgeber:
Die Unfallmeldung der landwirtschaftlichen Arbeiter muss an die Emailadresse unfallmeldung@sbb.it oder an die Fax Nr. 0471 999480 gesendet werden. Notwendige Unterlagen:

  • Unfallzeugnis
  • Erklärung zum genauen Unfallhergang
  • Bankdaten des Verunfallten
  • Telefonnummer des Hofbesitzers/ Arbeitgebers oder Verunfallten

Der Hofbesitzer bzw. Arbeitgeber oder der Verunfallte muss jederzeit für Rückfragen telefonisch erreichbar sein.

Achtung: Alle Büros des Südtiroler Bauerbundes bleiben in der Woche von Maria Himmelfahrt (Ferragosto) für den Parteienverkehr geschlossen.

Weitere Artikel zu diesem Thema