Sozialabgaben für Selbständige in der Landwirtschaft 2024

Die NISF/INPS Sozialbeiträge für die selbständigen Bauern und deren bauernversicherten Familienmitglieder für das Jahr 2024 stehen fest.

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Patronat Bauernversicherung

In der Tabelle (s.Foto unten) sind die Beträge für die einzelnen Stufen und Altersklassen im Detail aufgelistet. Die Fälligkeiten der einzelnen Raten sind heuer der 16. Juli, der 16. September, der 18. November 2024 sowie der 16. Jänner 2025.

Einzahlungsmodalitäten
Die Betriebsinhaber, die dem Südtiroler Bauernbund bereits den Auftrag zur Einzahlung erteilt haben, müssen keine weiteren Schritte mehr vornehmen. Die Einzahlungen werden vom Südtiroler Bauernbund termingerecht mittels Abbuchungsverfahren durchgeführt. Wer die Einzahlungen selbst vornehmen will, muss die Übersicht mit den Einzahlungsdaten über die Internetseite des NISF abrufen. Dazu wird jedoch der persönliche SPID benötigt, welcher bei der Post oder anderen Anbietern erstellt werden kann.

Reduzierung der INAIL-Prämie
Jene Betriebe, die in den letzten Jahren von Arbeitsunfällen verschont blieben, erhalten automatisch eine Reduzierung des INAIL-Betrages in Höhe von 80,41 Euro. Das Anrecht auf die Reduzierung wird von Amts wegen ermittelt und ist in den geschuldeten Beträgen bereits berücksichtigt.

Landwirtschaftliche Unternehmer (IAP):
Diese Kategorie bewirtschaftet die Landwirtschaftsbetriebe nicht vorwiegend mit der eigenen Familie und nicht mit eigener manueller Arbeitskraft. Deshalb sind sie selbst nicht unfallversichert und zahlen entsprechend keine INAIL-Prämie. In Südtirol ist die Anzahl der landwirtschaftlichen Unternehmer im sozialrechtlichen Sinn sehr gering. Die Sozialbeiträge dieser Kategorie sind in der letzten Spalte der Tabelle angeführt.

Sozialabgaben der Selbständigen in der Landwirtschaft

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