Neue Stromeinspeisevergütung von bestehenden Biogas- und Biomasseanlagen
Die Regulierungsbehörde ARERA hat kürzlich einen Beschluss veröffentlicht, der für den Biogas-Sektor sowie für die mit fester Biomasse betriebenen Stromerzeugungsanlagen wichtige Zukunftsperspektiven ankündigt.
Der Beschluss sieht vor, dass die Behörde GSE den anspruchsberechtigten Betreibern einen garantierten Mindestpreis ("Prezzo Minimo Garantito") zuerkennt, der in der Lage ist die Betriebskosten der Anlagen zu decken. Anspruchsberechtigt sind demnach Biogas- und Biomasseanlagen deren Fördermechanismen bereits ausgelaufen sind oder bis zum 31. Dezember 2027 auslaufen bzw. Anlagen, welche innerhalb dieser Frist auf die Förderung verzichten. Diese Mindestpreise sollen nach Leistung und Art der Anlage gestaffelt sein.
Die Arera sieht im Beschluss vor, dass anspruchsberechtigte Anlagenbetreiber, die bis 30. Juni 2024 für den neuen Mindestpreis ansuchen, auch rückwirkend ab 28. Juli 2023 die neue Vergütung erhalten können. Betroffene können sich an den Südtiroler Energieverband wenden: info@sev.bz.it, Tel. 0471 060800.