Sanierungen können alten Gebäuden neues Leben einhauchen.

Individuelle Sanierungsberatungen

Seit 2020 will die Initiative „Bauernhaus-Sanierungsberatung“ bäuerliche Familien unterstützen, ihre ­erhaltenswerten landwirtschaftlichen Wohnhäuser zu sanieren, um darin ein zeitgemäßes und ­komfortables Wohnen zu ermöglichen. Jetzt kann man sich wieder dafür anmelden.

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Service

120 Eigentümerinnen und Eigentümer von bäuerlichen Wohnhäusern haben seit 2020 die Gelegenheit ergriffen, um sich durch die Bauernhaus-Sanierungsberatung Expertisen von Südtiroler Architektinnen und Architekten über die Sanierung und den Umbau ihres Bauobjektes einzuholen.

Wieder zwei Beratungssessionen geplant
Ab sofort gibt es wieder die Möglichkeit, sich für die Bauernhaus-Sanierungsberatung anzumelden. Geplant ist eine Beratungssession im Frühjahr und eine im Herbst. Zugelassen sind zwanzig Bäuerinnen und Bauern, die ein landwirtschaftliches Wohnhaus besitzen, das mindestens hundert Jahre alt ist und sich in Südtirol befindet. Das Wohngebäude muss zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören, der bewirtschaftet wird. Weiters muss das Gebäude in einem bäuerlichen Ensemble bzw. in einem stimmigen landschaftlichen und historischen Kontext eingebettet sein. Zu guter Letzt muss der Eigentümer die konkrete Absicht haben, das Gebäude für eigene Wohnzwecke zu sanieren.

Große Chance für ­Sanierungswillige
Bauernbund-Landesobmann Daniel Gasser freut sich, dass die Bauernhaus-Sanierungsberatung mit Unterstützung der Stiftung Südtiroler Sparkasse für ein weiteres Jahr angeboten werden kann: „Ich hoffe, dass auch heuer wieder möglichst viele Bäuerinnen und Bauern dieses kostengünstige Angebot nutzen. Eigens ausgewählte Architektinnen und Architekten unterstützen die Bauherren dabei, den Charme eines alten Bauernhauses zu erhalten und gleichzeitig ein zeitgemäßes Wohnen in den alten Gemäuern zu ermöglichen. Diese Chance sollte sich niemand, der an eine Sanierung seines alten Bauernhauses denkt, entgehen lassen.“

Anmeldung und Ablauf der Beratung
Die Anmeldung für die Bauernhaus-Sanierungsberatung im Frühjahr kann ab sofort bis Freitag, 26. April, über das Online-­Anmeldeformular unter www.sbb.it/de/service/projekte  erfolgen, wobei verschiedene Fragen gestellt werden und sachdienliche Dokumente hochzuladen sind. Telefonische Auskünfte zur Beratung gibt es bei Bedarf unter der Nummer 0471 999375 oder per ­E-Mail bei heike.mayr@sbb.it.

Jury trifft eine Auswahl
Eine Jury, bestehend aus Vertretern der Projektpartner, prüft die einzelnen Ansuchen und wählt die Objekte aus. Bei der Auswahl werden unterschiedliche Gegebenheiten berücksichtigt, um die Vielfalt der ländlichen Bautradition aufzuzeigen. Die Jury behält sich zeitliche und organisatorische Änderungen vor, so unter anderem die Zuteilung der Beraterarchitekten. Vor der Beratung am Hof werden die an den Bauernbund gesandten Unterlagen vom Beraterteam gesichtet, damit es im Vorfeld einen guten Überblick über die Situation am Hof erhält.

Beratung vor Ort
Bei der Beratung am Hof durch die Architektinnen und Architekten werden verschiedene Aspekte der Sanierung berücksichtigt – architektonische, raumordnerische und finanzielle. Die Eigentümer werden darin unterstützt, eigene Ideen, Vorstellungen sowie Wünsche einzubringen, die der beratende Architekt zusammenfasst und in Form von konzeptionellen Überlegungen und Skizzen zu Papier bringt. Vervollständigt wird die Beratung durch eine Kostenschätzung und durch eine Übersicht, welche Förderungen von den zukünftigen Bauherrinnen und Bauherren in Anspruch genommen werden können. Falls das betreffende Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird nach Möglichkeit auch eine Vertretung des Landesdenkmalamtes anwesend sein.
Die Beratung am Hof findet im Zeitraum vom 21. Mai bis zum 7. Juni 2024 statt. Der genaue Termin für den Lokalaugenschein am Hof wird nach Zulassung zur Beratung zwischen den Beratungssuchenden und den Architekten vereinbart (bei Bedarf mit Unterstützung des Bauernbundes). Im Anschluss an diesen Lokalaugenschein am Hof wird der Architekt das Protokoll mit konzeptionellen Überlegungen wie oben beschrieben anfertigen und es an den Hofeigentümer schicken. Diese Erstberatung kostet 100 Euro zzgl. MwSt. und umfasst die beschriebenen Leistungen. Auch der Termin für die Anmeldung zu den Beratungsterminen im Herbst steht bereits fest. Die Anmeldung erfolgt zwischen 19. Juli und 20. September 2024.

Auswahl Planer und ­Finanzierungsplanung
Der Eigentümer des Bauernhauses kann sich nach diesem ersten Beratungsgespräch einen Planer seiner Wahl suchen, der ihm ein Vorprojekt und eine tiefer gehende Kostenschätzung erstellt. Mit diesen Unterlagen können sich die Beratenen an die Bauernbund-Abteilung Betriebsberatung wenden, um eine Finanzierungsberatung zu buchen. Dafür wird ein Unkostenbeitrag von 50 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Die Kosten für die Honorare der Architekten und die Finanzierungsberatung im Südtiroler Bauernbund werden größtenteils ein weiteres Jahr von der Stiftung Südtiroler Sparkasse übernommen. Die weiteren Partner der Initiative sind neben dem Südtiroler Bauernbund die Architekturstiftung Südtirol, die Kammer der Architekten der Provinz Bozen, die zuständigen Landesressorts sowie die IDM Südtirol.

Berater-Architekten
Die Architekten, die die Beratungsgespräche vornehmen, wurden in einem eigenen Bewerbungsverfahren von der Architektenkammer der Provinz Bozen, der Architekturstiftung Südtirol und dem Bauernbund gemeinsam ausgewählt. Es stehen insgesamt zehn Architekten zur Verfügung, wobei je fünf im Frühjahr und fünf weitere im Herbst die Beratungsgespräche abwickeln werden. Jeder Architekt wird, sofern möglich, einem Bauernbund-Bezirk zugeordnet, wobei die genaue Zuteilung von der Anzahl der Beratungssuchenden abhängt. Jeder Architekt kann maximal zwei Bauern beraten. Den Beraterarchitekten stehen eventuell Assistenten zur Seite. Die zehn Architekten sind  Sara Auckenthaler (Alpina Architects), Manuel Benedikter, Armin Colz, Markus Haipl, Greti Innerhofer, Alexander Karnutsch, Lorenz Pobitzer, Bruno Rubner, Gerhard Tauber und Margot Wittig.

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