Hofübergabe: Beratung nur von Fachleuten

Letzthin wurden in mehreren Fällen Hofübergabeverträge von Seiten der Agentur für Einnahmen beanstandet. Dabei handelte es sich um Kaufverträge mit Unterschriftsbeglaubigung eines ausländischen Notars.

Service Rechtsberatung

Die Verträge wurden vorher von Beratern der Parteien ausgearbeitet. Ein solcher Kaufvertrag mag auf den ersten Blick günstiger erscheinen, denn man bezahlt dem Berater und dem ausländischen Notar im Verhältnis weniger als einem inländischen Notar. Wird der Vertrag inhaltlich aber nicht gut vorbereitet – insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung –, können erhebliche Nachforderungen von Seiten der Steuerbehörde die Folge sein. Es wird also am falschen Ort gespart.

Hierbei sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der ausländische Notar mit der Unterschriftsbeglaubigung nur bestätigt, dass die Vertragsparteien, deren Identität er überprüft hat, vor ihm den Vertrag am besagten Datum und zur besagten Uhrzeit unterschrieben haben. Der Vertragsinhalt wird vom Notar nicht geprüft, und er ist auch nicht verantwortlich dafür. 

Ein Hofübergabevertrag ist entsprechend der wahrhaften Absicht der Parteien zu gestalten. In der Regel wollen Eltern die Höfe bzw. Betriebe ihren Kindern unentgeltlich übertragen. Somit sollte die Hofübergabe auch in Form eines Schenkungsvertrages gemacht werden und nicht in Form eines simulierten Kaufvertrages. Die Schenkung kann auch mit Auflagen zu Lasten des Beschenkten versehen werden. Auflagen können z. B. das Ausgedinge zu Gunsten der Eltern oder die Auszahlungen zu Gunsten der weichenden Geschwister sein.

Für Schenkungsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen interessante Steuerbegünstigungen in Anspruch genommen werden. Eine davon ist die sogenannte Begünstigung der „Betriebsschenkung“. Voraussetzung dafür ist, dass eine landwirtschaftliche Betriebseinheit vom Inhaber an seinen Nachkommen im Schenkungswege übertragen wird. Der Nachkomme und Betriebsübernehmer verpflichtet sich, den Betrieb für fünf Jahre weiterzuführen. In diesem Fall ist die Betriebsschenkung von der Schenkungs-, Hypothekar- und Katastersteuer befreit.

Schenkungsverträge müssen zwingend in Form einer öffentlichen Urkunde abgefasst werden, d. h. von einem italienischen Notar in Anwesenheit von zwei Zeugen.

Die Bauernbund-Rechtsberatung empfiehlt allen Mitgliedern, sich bei Hofübergaben und generell bei Immobilienübertragungen immer entsprechend beraten zu lassen. Mitglieder können sich diesbezüglich auch an das jeweilige Bauernbund-Bezirksbüro sowie an die Rechtsberatung am Hauptsitz in Bozen wenden. 

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