In der Nähe von Wäldern werden Vogelfraßschäden wieder vergütet. Foto: Matthias Matscher

Wildschäden: neue Beiträge

Die Landesregierung hat Mitte Mai einige ­Neuerungen für die Verhütung und Vergütung von Wildschäden eingeführt. Diese fallen unter die De-Minimis-Regelung.

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Die für Obst- und Weinbaubetriebe wohl wichtigste Neuerung ist die, dass es künftig für Vogelschäden wieder eine Vergütung gibt. Bei den Beiträgen für Verhütungsmaßnahmen kann man jetzt etwas länger ansuchen: Statt am 31. Mai liegt der Endtermin nun am 30. September.

Verhütung von Wildschäden
Beiträge gibt es für Wildzäune mit mindestens zwei Meter Höhe, Wildroste, wiederverwendbare Monoschutzsäulen und Elektrozäune. Bei mehrjährigen Kulturen (z. B. Obst- und Rebanlagen) fördert das Land zudem Scheuchanlagen und Schutznetze. Damit soll Schäden durch Haarwild und Federwild vorgebeugt werden. Um die Beiträge zu erhalten, müssen die anerkannten Kosten für Wildzäune mindestens 2000 Euro ausmachen, die von einem Wilddrahtzaun geschützte Fläche muss mindestens 1000 Quadratmeter umfassen.
Für dieselbe Fläche wird der Wilddrahtzaun alle 15 Jahre gefördert. Für Zäune, die Wiesen und Wälder schützen, gibt es keinen Beitrag und auch nicht für Hagelschutznetze. Die Betriebe müssen vor der Investition ansuchen und haben dafür bis zum 30. September eines jeden Jahres Zeit.

Vergütung von Wildschäden
Die Entschädigung dient dem Ausgleich von direkten und eindeutig bewertbaren Schäden und betrifft Schäden an ein- und mehrjährigen landwirtschaftlichen Kulturen durch Hasenartige und Wildschweine. Ebenso vergütet das Land Schäden, die durch Kleinraubtiere verursacht werden, also beispielsweise Schäden an Federvieh durch Füchse, Marder oder Greifvögel. Bei Obst- und Rebanlagen werden auch Schäden von Vögeln vergütet, beschränkt auf einen Streifen von 30 Meter Entfernung vom Wald. Schäden durch Schalenwild an mehrjährigen Kulturen werden nicht vergütet, außer in Gebieten, die direkt an Zonen mit Jagdverboten angrenzen und durch einen Wildzaun geschützt sind. In den ausgeschlossenen Fällen greift das Abkommen zwischen dem Jagdverband und dem Bauernbund, welches ein eigenes Vorgehen vorsieht. Falls die Bedingungen erfüllt sind, bekommt der Landwirt vom Jagdrevier eine Entschädigung. Genaueres finden Mitglieder auf „mein SBB“ bei den Infoblättern, Stichwort „Wildschäden“. In Zonen mit Jagdverbot und unmittelbar angrenzend daran werden auch Schäden von Wildarten vergütet, die normalerweise jagdbar sind, im betroffenen Gebiet aber nicht bejagt werden dürfen. Diese Regelung betrifft nicht den Nationalpark Stilfser Joch, dort gibt es eine eigene Regelung.

Mindestschäden
Voraussetzung für die Gewährung einer Vergütung ist ein Mindestschaden von 2000 Euro bei Obst- und Rebanlagen, bei sonstigen mehrjährigen Kulturen von 500 Euro. Schäden an Wäldern, Almen, Wiesen und Weiden werden nicht vergütet. Ebenso ausgenommen sind Schäden an auf dem Feld gelagerten Feldfrüchten, z. B. Mais- und Rübensilagen. Bei den Schäden durch Kleinraubtiere muss der Mindestschaden 200 Euro erreichen, in einem Zeitraum von maximal einem Monat. Für die Schadensvergütung muss ein Betrieb sofort nach der Entdeckung des Schadens ansuchen, spätestens aber 14 Tage vor Erntebeginn.
Diese Förderungen fallen unter die sogenannte De-minimis-Regelung, das heißt ein Landwirt darf über einen Zeitraum von drei Jahren nicht mehr als 25.000 Euro als De-minimis-Förderung erhalten. Näheres findet man auf „mein SBB“ im Infoblatt „De minimis-Regelung“.

Beitragshöhe
Die Höhe der Beiträge berechnet man aus der Multiplikation des Beitragsprozentsatzes (siehe Tabelle) und den jeweils anerkannten Kosten. Beispielsweise belaufen sich die anerkannten Kosten eines Weiderostes mit den Innenmaßen 3 mal 1,5 mal 1 Meter auf 6400 Euro, während sie für einen Maschendrahtzaun mit zwei Metern Höhe 20 Euro je Laufmeter betragen. Die anerkannten Kosten für eine Henne betragen zehn bis 20 Euro. Zuständig für all diese Förderungen ist das Amt für Jagd und Fischerei in Bozen. Detaillierte Informationen bekommt man auf der Internetseite des Amtes, dort kann man Merkblätter und die Gesuchformulare herunterladen. Das Infoblatt „Beitragsfinder“ auf „mein SBB“ hilft beim Auffinden dieser Seiten.

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