Nie ohne Gurt auf den Traktor: Auf diese Pflicht weist der Südtiroler Bauernbund aktuell in einer Kampagne hin.

Sicherheit hat auch bei der Ernte Vorrang

Um gut gerüstet in die Erntetätigkeit zu starten und Unfälle zu vermeiden, sollte jeder landwirtschaftliche ­Arbeitgeber den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kontrollieren. Dabei sind einige wichtige Punkte zu beachten.

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Arbeitssicherheit

Der erste wichtige Punkt betrifft die Arbeitsmittel: Das Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb mit sicheren Arbeitsmitteln reduziert das Risiko eines Unfalles. Laut den geltenden Bestimmungen dürfen Arbeitsmittel nicht verwendet werden, wenn sie nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Arbeitgeber als auch für selbstständige Landwirte bzw. Familienbetriebe. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Arbeitsmittel von landwirtschaftlichen Arbeitnehmern benutzt werden, wie es bei der Ernte der Fall sein kann. Traktoren müssen beispielsweise gegen die Gefahr des Umkippens geschützt sein und ein Rückhaltesystem für den Fahrer aufweisen. Daher müssen alle Traktoren mit einem Überrollschutz oder einer genormten Fahrerkabine und einem Sicherheitsgurt ausgerüstet sein.

Führerschein bei den meisten Maschinen notwendig
Zum Lenken von landwirtschaftlichen Fahrzeugen – ausgenommen für die selbstfahrenden einachsigen Arbeitsmaschinen – benötigt man einen Führerschein. Folgende zwei Kategorien sind zu unterscheiden:

  • Kat. A1: Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren, der Führerschein gilt für landwirtschaftliche Maschinen und deren Komplexe, welche die Gewichts- und Umfangbeschränkungen für Motorräder nicht überschreiten (Breite = 1,60 m; Länge = 4,00 m; Höhe = 2,50 m; Gesamtgewicht = 2,5 t), welche eine Geschwindigkeit von maximal 40 Stundenkilometer erreichen und keine Person außer dem Lenker transportieren.
  • Kat. B: Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, der Führerschein gilt für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge.

Zusätzlich sind die Bestimmungen zu den Aus- und Weiterbildungen im Bereich Arbeitssicherheit für bestimmte Arbeitsmittel zu beachten. Auf ein Detail weist der Südtiroler Bauernbund anlässlich des Erntestartes im Obst- und Weinbaugebiet besonders eindrücklich hin:  Die Benutzung eines Überrollschutzes oder einer homologierten Fahrerkabine und eines Sicherheitsgurtes ist sowohl auf der Straße als auch auf landwirtschaftlichem Grund verpflichtend. Um auf diesen wichtigen Umstand hinzuweisen, hat der Bauernbund eine Kampagne zur Sensibilisierung der bäuerlichen Bevölkerung gestartet (siehe dazu die Rückseite von Ausgabe 14 vom 2. August).

Ladung sichern
Die Ladung eines Fahrzeuges muss so angebracht werden, dass ein Herabfallen oder Auslaufen verhindert wird, dass weder die Sicht des Fahrers beeinträchtigt noch seine Bewegungsfreiheit am Steuer eingeschränkt wird und dass die Stabilität des Fahrzeugs nicht gefährdet ist. Zudem dürfen weder die Beleuchtungs- und Lichtsignalvorrichtungen noch das Kennzeichen oder die Handzeichen verdeckt werden. Wichtig: Höchstabmessungen und zugelassenes Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten werden. Auf dem Traktor muss zumindest ein Spiegel montiert sein. Auf der Rückseite des Traktors muss ein Schild mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit angebracht sein. Zu kontrollieren ist auch die Beleuchtung, in bestimmten Fällen ist ein Rundumlicht vorgeschrieben.

Hebebühnen und ­Obsterntemaschinen
Bei Inbetriebnahme bestimmter Arbeitsgeräte, wie Hebebühnen oder Obsterntemaschinen, sind diese bei der Landesdirektion Bozen des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) zu melden. Hebebühnen bzw. Obsterntemaschinen, welche in der Landwirtschaft eingesetzt werden, müssen zusätzlich alle zwei Jahre überprüft werden.

Rollen und Funktionen
Für die verschiedenen Rollen und Funktionen müssen die vorgesehenen Ausbildungen absolviert worden sein. Weiters sind auch die vorgeschriebenen Auffrischungen zu absolvieren, damit die folgenden Rollen und Funktionen auch gültig sind:

  • Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz;
  • Zuständiger für Erste-Hilfe;
  • Zuständiger für Brandschutz;
  • Ausbildung und Schulung Arbeitnehmer mit über 50 Tagschichten pro Jahr;
  • Ausbildung und Schulung Arbeitnehmer mit bis zu 50 Tagschichten (einfache Tätigkeiten mittels Ausbildungsbroschüre);
  • Befähigungskurs für Anwender von Arbeitsmitteln (Traktoren, Hebebühnen usw.)

Risikobewertung
Arbeitgeber müssen ihre Risiken und Schutzmaßnahmen in Form einer Risikobewertung ausarbeiten. Die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Südtiroler Bauernbund hat eine eigene Vorlage zur Risikobewertung ausgearbeitet und diese steht den Mitgliedern zur Verfügung. Die Einhaltung der Bestimmungen trägt dazu bei, die Ernte sicher einzubringen.

Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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