Landwirtschaftliche Förderungen in Südtirol

Gut beraten mit dem SBB

Die Abteilung Förderungen betreut Landwirtschaftsbetriebe in Südtirol bei der Abfassung und der Einreichung von Gesuchen. Dabei steht die Beratung im Vordergrund.

 

Die europäische Union ist bestrebt aufgrund stetig wachsender Kosten für Produktionsmittel und sinkender bzw. gleichbleibender Preise für die erzeugten landwirtschaftlichen Produkte den Landwirtschaftsbetrieben jährliche Förderungen zukommen zu lassen. Ziel ist es unter anderem, kleinstrukturierte Landwirtschaftsbetriebe zu erhalten. Dabei sind auch Ausgleichzahlungen für die Bewirtschaftung von Flächen im Berggebiet und die Unterstützung von extensiven Wirtschaftsformen und der ökologischen Landwirtschaft von Bedeutung.

Eine immer wichtigere Rolle nehmen Beitragszahlungen in Bezug auf den Abschluss von Ernteversicherungen ein, denn extreme Wetterereignisse häufen sich.

Kontakt

Unsere Dienstleistungen

Beratung und Abwicklung für folgende Prämien und Meldungen im Auftrag der Abteilung Landwirtschaft, der Landeszahlstelle und staatlichen Zahlstelle:

Förderziel: Unterstützung aller landwirtschaftlichen Tätigkeiten in Bezug auf die Flächenbewirtschaftung. 

Die Betriebsprämie muss als Einzeljahresprämie beantragt werden und basiert auf den ausbezahlten Prämien des Jahres 2022. 

Voraussetzung:

  • Inhaber sogenannter Zahlungsansprüche

Für Antragsteller freiwillig:

  • 1 Zahlung für die Reduzierung von Antibiotika und für das Tierwohl (Alpung Rinder und Schweine)
  • 2 Zahlung für die Ansaat von Gras in Dauerkulturanlagen
  • 4 Zahlung für extensiven Futteranbau über Fruchtwechsel auf Ackerflächen
  • 5 Zahlung für Maßnahmen für Bestäuberinsekten

Zusätzlich zur Betriebsprämie beraten und begleiten die Mitarbeiter der Abteilung Förderungen die Landwirte bei der Einreichung der gekoppelten Prämien. Die entsprechenden Anträge werden zeitgleich mit dem Antrag um die Betriebsprämie gestellt.

Auch Landwirte ohne Betriebsprämie dürfen in Südtirol an den folgenden gekoppelten Prämien teilnehmen:

  • Milchkuhprämie: Der Beitrag berechnet sich pro Milchkuh, die abkalbt (Registrierung Kalb). Falls der Betrieb sich im Berggebiet befindet, kann ein Zusatzbeitrag bezogen werden. Die Milch des Betriebes muss bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen.
  • Mutterkuh- und Zweinutzungsprämie: Der Beitrag berechnet sich pro Mutterkuh einer im Herdebuch oder anagrafischen Register eingetragenen Fleisch- oder Zweinutzungsrasse, welche abgekalbt hat (Registrierung Kalb).
  • Schlachtviehprämie: Der Beitrag bezieht sich auf geschlachtete Rinder zwischen 12 und 24 Monaten, welche mindestens 6 Monate im Betrieb gehalten wurden. Falls die Tiere mindestens 12 Monate am Betrieb gehalten wurden oder über ein Etikettierungsprogramm vermarktet werden, kann eine Zusatzprämie bezogen werden.

Förderziel: Unterstützung der Anwendung von extensiven, umweltverträglichen landwirtschaftlichen Praktiken auf Mähwiesen.

Voraussetzungen:

Der Betrieb muss:

  • über Wiesenflächen verfügen;
  • mind. 1 ha Futterfläche aufweisen;
  • mind. 1 GVE (Großvieheinheit) halten;
  • einen Mindest- und Höchstviehbesatz einhalten.

Förderziel: Verbesserung der Artenvielfalt landwirtschaftlich genutzter Lebensräume; Erhaltung des traditionellen Landschaftsbildes durch naturverträgliche Produktionstechniken.

Fördervoraussetzungen: Die Flächen müssen den Charakter einer Magerwiese, einer Niedermoorwiese, einer artenreichen Bergwiese, eines Schilfbestandes bzw. einer naturnahen bestockten Wiese oder Weide aufweisen.

Förderziel: Anregung zur Haltung lokaler Rassen, deren Bewahrung unter genetischen und kulturellen Gesichtspunkten von besonderer Bedeutung ist.

Prämienberechtigt sind die Tiere, die den folgenden Rassen angehören und im Herdenbuch eingetragen sind:

  • Rinderrassen (zur Prämiengewährung zugelassen sind männliche und weibliche Tiere mit einem Alter von nicht weniger als 6 Monaten):

a. Pinzgauer; b. Pusterer Sprinzen; c. Grauvieh; d. Original Braunvieh,

  • Schafrassen (zur Prämiengewährung zugelassen sind männliche und weibliche Tiere mit einem Alter von nicht weniger als 12 Monaten):

a. Villnösser Schaf; b. Schwarzbraunes Bergschaf; c. Tiroler Steinschaf; d. Schnalser Schaf,

  • Pferderassen (zur Prämiengewährung zugelassen sind männliche und weibliche Tiere mit einem Alter von nicht weniger als 6 Monaten),
  • Noriker.

Förderziel: Schutz des Oberflächen- und Grundwassers mittels umweltverträglicher Entwicklung, Erhaltung der natürlichen Vielfalt und Einschränkung der genetischen Erosion, Stärkung der Artenvielfalt durch extensive Bewirtschaftung, Verringerung der Treibhausemissionen, Einführung von tierfreundlichen Haltungssystemen.

Zulassung: Wiesen und Weiden, Almflächen, Ackerbau, mehrjährige Gehölzekulturen ohne den Apfelanbau.

Fördervoraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss in Besitz der Biobescheinigung sein.
  • Der Beginn der ökologisch/ biologischen Tätigkeit muss innerhalb 31. Jänner des Bezugsjahres beim Amt für Landmaschinen und biologische Produktion gemeldet werden.
  • Das Unternehmen muss einer in Südtirol zur Bio-Kontrolltätigkeit zugelassenen Kontrollstelle angeschlossen und im Verzeichnis der Ökounternehmer eingetragen sein.
  • Mindestflächen: 1 ha Wiesen und Weiden; 0,5 ha Ackerbau oder mehrjährige Gehölzekulturen.
  • Mindestviehbesatz: 0,5 GVE/ha.

 

Förderziel: Förderung des Tierwohls und der Tiergesundheit über die Alpung

Voraussetzungen:

  • Schafe, Ziegen
  • Mindestalpung 60 Tage
  • mindestens 1 GVE

Förderziel: Ausgleich der naturbedingten Nachteile der Berggebiete, Erhaltung der traditionellen Landwirtschaft, Bewahrung des bestehenden hydrogeologischen Gleichgewichts sowie Schutz vor Erdrutschen und Überschwemmungen.

Fördervoraussetzungen:

  • Mindestfläche von 1 ha;
  • Fläche über 1000 m oder Fläche ab 20% Steigung.

 

Landwirte, die Hagelschutzversicherungen für Obst-, Gemüse- oder Weinbau, bzw. eine Versicherung gegen Trockenschäden im Grünlandbereich in den ersten Monaten des Jahres abschließen, können darauf einen Antrag für Beitragsvergabe stellen.

Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft beim Hagelschutzkonsortium. Alle Antragsteller des Vorjahres werden schriftlich zu einer Sprechstunde eingeladen. Neue Antragsteller müssen sich zuerst beim Hagelschutzkonsortium melden.

Die Mitarbeiter der Abteilung Förderungen sind den Landwirten bei den jährlichen Produktionsmeldungen behilflich.

Alle Antragsteller des Vorjahres werden zu einer Sprechstunde eingeladen.

 

 Produktionsmeldung Weintrauben

Die Produktionsmeldung wird jährlich im Herbst eingereicht.

Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

  • Erntemenge unterteilt nach der Klassifizierung bzw. den daraus erhaltenen Wein.

 

Lagerbestandsmeldung Wein

Zum Stand 31. Juli ist die Lagerbestandsmeldung der jeweils eingekellerten Weine einzureichen.

 

Direktvermarktung Milch

Zum Stand 20. Jänner müssen die Direktvermarkter von Milch- Milchprodukten ihre Produktionen und Lagerbestände melden.

Anträge für die Zuweisung von verbilligtem Treibstoff werden ab der zweiten Jänner-Woche entgegengenommen. Wie viel verbilligter Treibstoff einem Landwirt zusteht, wird aufgrund des LAFIS–Flächenbogens berechnet.

Die Restmenge an Treibstoff des Vorjahres muss ermittelt und den Mitarbeitern der Abteilung Förderungen in den Bezirken mitgeteilt werden.