Unfall und Krankheit

Gut Beraten bei Arbeitsunfall und Krankheit

Eine Unachtsamkeit oder eine falsch eingeschätzte Risikosituation, und schon ist es passiert: In der Land- und Forstwirtschaft geschehen verhältnismäßig viele Arbeitsunfälle. Die Mitarbeiter unseres Patronats in Südtirol beraten Sie kompetent über die Leistungen bei Unfällen und Krankheiten.

Unfallmeldung für Landwirte und bauernversicherte Familienmitglieder: jetzt online abfassen!

Arbeitsunfall

  • Der Hausarzt oder ein Arzt in der Erste-Hilfe-Abteilung stellt das Unfallzeugnis aus.
  • Die Unfallmeldung muss innerhalb von 48 Stunden ab Ausstellungsdatum des Unfallzeugnisses beim Patronat ENAPA, bei der lokalen Sicherheitsbehörde oder beim INAIL direkt erfolgen.
  • Bei tödlichen Unfällen muss die Meldung innerhalb von 24 Stunden ab Ausstellung des Unfallzeugnisses erfolgen.

  • Tagegeld ab dem 3. Tag im Krankenstand
  • Einmalzahlung bei Invalidität zwischen 6 % und 15 %
  • monatliche Rente ab einer Invalidität von 16 %
  • Zulage für Schwerinvaliden

  • ärztliches Zeugnis
  • Daten des Verletzten und des Betriebsinhabers sowie die Angabe des genauen Unfallherganges
  • Bankverbindung (IBAN) des Verletzten
  • Telefonnummer des Hofbesitzers/ Verunfallten

Krankheit

  • Tagegeld ab dem 3. Tag im Krankenstand
  • Einmalzahlung bei einer Invalidität zwischen 6 % und 15 %
  • monatliche Rente ab einer Invalidität von 16 %
  • Zulage für Schwerinvaliden

  • Invalidengeld ab einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 2/3
  • Arbeitsunfähigkeitsrente bei vollständigem Verlust der Arbeitsfähigkeit

  • Teilinvalidenrente ab einer Invalidität von 74 %
  • Vollinvalidenrente bei einer Invalidität von 100 %
  • Begleitzulage

  • verschiedene Vergünstigungen wie z.B. die Freistellung von der Arbeit, vergünstigter MwSt.-Satz beim Ankauf von Fahrzeugen.

  • ärztliches Zeugnis (je nach dem Grad der Invalidität)
  • Kopie des Personalausweises (Identitätskarte) sowie die Steuernummer des Antragstellers

Anfrage und Kontakt

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