Steuerberatung | 21.03.2017
Erhöhte Kompensierungssätze um ein Jahr verlängert
Die erhöhten Kompensierungssätze für lebende Rinder und Schweine, welche 2016 erstmals eingeführt wurden, sind nun auch für 2017 bestätigt worden.
Es gilt:
- 7,65% für lebende Rinder
- 7,95% für lebende Schweine
Die erhöhten Kompensierungssätze gelten rückwirkend bereits für die ab 1.1.2017 in Rechnung gestellten Verkäufe. Landwirtschaftsbetriebe im Pauschalsystem, welche diese Lebendtiere mit 10% MwSt. in Rechnung stellen, kommen damit für das ganze Jahr 2017 in den Genuss dieser Erhöhungen.
Die Kompensierungssätze von 7,65 und 7,95% werden bekanntlich auch für die Eigenrechnungen an befreite Landwirtschaftsbetriebe (Vorjahresumsatz unter 7.000 Euro) verwendet.