Steuerberatung | 13.07.2016
Neuer MwSt.-Satz für einzelne Kräuter
Für Basilikum, Rosmarin, Salbei und Origano muss ab 23. Juli 2016 der neue MwSt.-Satz von 5% angewandt werden.
Ab 23. Juli 2016 gilt:
- frischer Basilikum, Rosmarin und Salbei, für die menschliche Ernährung bestimmt (alter MwSt.-Satz 4%)
- Basilikum-, Rosmarin- und Salbeipflanzen (alter MwSt.-Satz 10%)
- Origano in Zweigen oder zerbröckelt (alter MwSt.-Satz 22%)
Allgemein muss der bei Übergabe der Ware geltende MwSt.-Satz Anwendung finden, d.h. für die oben angegebenen Produkte, welche ab 23. Juli 2016 an den Käufer übergeben werden, gilt der neue MwSt.-Satz von 5%!