Steuerberatung | 18.02.2016
Neue Kompensierungssätze
Mit 1. Jänner 2016 werden rückwirkend nachfolgende Kompensierungssätze erhöht.
- Frische Milch weder eingedickt noch gezuckert10%
- Lebende Rinder 7,65%
- Lebende Schweine7,95%
Für Pferde, Esel, Schafe und Ziegen gilt weiterhin der Kompensierungssatz von 7,3%.
Für Joghurt, Kefir, Molke und ähnliche Milchprodukte gilt weiterhin der Satz von 8,8%.
Die neuen Kompensierungssätze gelten für die ab 1.1.2016 in Rechnung gestellten Verkäufe.
Sie werden somit auch für die Eigenrechnungen an befreite Landwirtschaftsbetriebe (Vorjahresumsatz unter 7.000 Euro) verwendet.