Steuerberatung | 29.05.2014
Verpflichtung zu POS-Gerät ohne Strafen
Alle Unternehmen und Freiberufler müssen ab 30. Juni gewährleisten, dass Privatpersonen Beträge über 30 Euro mittels Bankomat- oder ähnlicher Karten bezahlen dürfen.
Letztendlich ist mit einer Bank eine Vereinbarung zu schließen, um ein POS-Gerät zu installieren.
Bis 26. Juni können noch mittels Ministerialdekret Abänderungen, Verschiebungen oder Ausnahmen festgelegt werden.
Auf jeden Fall sind derzeit keine Strafen vorgesehen, falls kein POS-Gerät installiert wird.