Bauernbund | 06.05.2013
Pflanzenschutzmittel - teilweise Aufhebung des Verbotes
Die Autonome Provinz Bozen, Abteilung Landwirtschaft, gibt bekannt, dass das Verbot bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Obstbaulagen von 500 bis 750 m Meereshöhe am Donnerstag, 9. Mai 2013 (24.00 Uhr) aufgehoben wird.
In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot, bienengefährliche Pflanzenschutz-mittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährlichen Mittel behandelt werden dürfen.
LPA-Mitteilung