Hagelschlag ist nur eine Art des Ernteausfalls, gegen den man sich mit den Modellen des Hagelschutzkonsortiums absichern kann.

Guter Kampagnen-Start trotz Hindernissen

Die Versicherung der Ernte 2024 ist seit 11. März möglich und kann noch bis zum 31. Mai 2024 vorgenommen werden. Der Start der Kampagne war in diesem Jahr mit einigen Hindernissen verbunden, er ist aber trotzdem gelungen.

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Versicherung

Aufgrund der fehlenden Dekrete zum nationalen Risikomanagementplan für die Landwirtschaft (PGRA 2024) ist die Versicherungskampagne 2024 in Südtirol als eine der ersten in Italien nur mit wenigen Tagen Verspätung gestartet. Michael Simonini, der Obmann des Hagelschutzkonsortiums, erklärt: „Gerade in diesem Jahr hat sich eine gut organisierte Struktur und ein kollektives Auftreten der Landwirte in Form unseres Hagelschutzkonsortiums als äußerst positiv bewährt. Bozen und Trient waren die Ersten, die die Kampagne in Italien eröffnet haben.“

Einschränkungen abgewendet
Viele der vom Landwirtschaftsministerium geforderten Einschränkungen der Versicherungsleistung zu Einsparung von öffentlichen Geldern konnte, dank guter Vernetzung mit der Landesverwaltung und Südtiroler Bauernbund, vorerst für 2024 abgewendet werden. Einige Einschränkungen wie die Senkung des Standardwertes und einige andere Einschränkungen mussten hingegen hingenommen werden.

Absicherung immer schwieriger
Dass die Absicherung der klimatischen Risiken in den letzten Jahren in Italien schwierig geworden ist sowie Versicherungsgesellschaften und deren Rückversicherungen in vielen Regionen konstant katastrophale Ausfälle vergüten müssen, ist mittlerweile bekannt. Hinzu kommt noch, dass die verfügbaren Fördergelder nicht mehr ausreichen, um die steigende Nachfrage an immer mehr Versicherungsleistung und infolgedessen höhere Versicherungsvolumen und Prämienzahlungen mit den gewohnten Fördersätzen (bisher meist 70 %) decken zu können. Das Hagelschutzkonsortium bevorschusst aktuell rund 75 Millionen Euro an offenen Fördergeldern. Vor wenigen Tagen wurden für Südtirol rund 20 Millionen Euro an Förderprämien zur Hagelversicherung 2023 ausbezahlt. Es handelt sich hierbei um eine Beitragszahlung in Höhe von 55 Prozent der bezahlten Versicherungsprämie 2023. Sofern diese 55 Prozent von den Landwirten pünktlich an das Hagelschutzkonsortium weitergeleitet werden und auch ein weiterer Teil der Fördergelder 2022 – wie vom Ministerium versprochen – im Laufe der nächsten Monate durch die AGEA ausbezahlt wird, kann das Hagelschutzkonsortium für 2024 eine Bevorschussung von rund 50 Prozent der Versicherungsprämie 2024 leisten.
„Wir werden natürlich versuchen, die Bevorschussung der Versicherungsprämien aufrecht zu erhalten, damit die Bäuerinnen und Bauern die Versicherungsprämie dann zahlen können, wenn die Fördergelder ausbezahlt wurden“, betont Manfred Pechlaner, Direktor des Hagelschutzkonsortiums, „dennoch wird es aufgrund der hohen Außenstände und der hohen Zinsbelastung, die uns im letzten Jahr 1,8 Millionen Euro gekostet hat, schwierig, hier die 50-prozentige Bevorschussung zu überschreiten.“

Kampagne mit bewährten ­Modellen
Für 2024 kann mit den bewährten Modellen des Hagelschutzkonsortiums versichert werden. Dabei handelt es sich nicht allein um einen Schutz gegen Hagelschäden, sondern einen umfassenden passiven Schutz gegen einen Ernteausfall aufgrund verschiedener klimatischer Risiken. Neben Obst und Wein sind in Südtirol mittlerweile fast alle angebauten Kulturen – also auch Gemüse, Salate, Kartoffeln, Getreide, Silomais usw. – mit den vom Hagelschutzkonsortium angebotenen Sammelpolizzen versicherbar. Aufgrund des im Vergleich zu anderen Regionen guten Schaden-Prämien-Verhältnisses von durchschnittlich 89 Prozent setzt der Versicherungsmarkt in Südtirol auf Kontinuität. Während in vielen anderen Provinzen und Regionen die Versicherung gegen Frost kaum oder gar nicht mehr angeboten wird, kann für Südtirol diese Art der Absicherung, bis auf einige Sonderkulturen, weiterhin zu annehmbaren Bedingungen angeboten werden. Landwirte, die ihre Ernte gegen Frost versichern möchten, können dies mit der globalen Mehrgefahrenversicherung „ex MULTI“ tun.
In diesem Fall empfiehlt es sich, die Polizze gleich zu Beginn der Versicherungskampagne abzuschließen, da viele Versicherungsgesellschaften ihre Kapazitäten für Frostdeckungen auf ein gewisses Versicherungsvolumen beschränken und das Risiko Frost erst nach zwölf Tagen ab Versicherungsabschluss in Deckung geht. Betriebe, die sich vorwiegend nur gegen Hagel und Starkregen versichern möchten, haben die Möglichkeit, dies mit der günstigeren Variante der „ex PLURI“ zu tun. Auch in diesem Jahr stehen die Versicherungsmodelle B/M70 und B/M80 zur Auswahl.

Zusatzdeckung aus ­Solidaritätsfonds
Letzteres, das Modell B/M80, beinhaltet dabei die Zusatzdeckung aus dem Solidaritätsfonds des Hagelschutzkonsortiums. Dieser deckt die Schäden unter der gesetzlichen Schadensschwelle von 20 Prozent ab. Eine Deckung aus dem Solidaritätsfonds empfiehlt sich dann, wenn die Anlagen innerhalb der Produktionsgemeinde verstreut sind und aufgrund des Sortenspektrums unterschiedliche Erntezeitpunkte vorliegen. Michael Simonini erklärt die Vorteile einer Deckung aus dem Solidaritätsfonds: „Kommt es während der Ernte zu Hagelschlägen, kann in vielen Fällen die Deckung aus dem Solidaritätsfonds ein Vorteil sein – vor allem, wenn ein Teil der Ernte bereits eingefahren ist und der Schaden rein auf der restlichen Produktion nicht ausreicht, um die Gesamtschadensschwelle zu überschreiten.“

Standardwerte um gut 20 Prozent reduziert
Auch in diesem Jahr sieht der PGRA 2024 eine Vereinfachung zur Berechnung des Förderbeitrags mittels Standardwert je Hektar vor. Allerdings wurden diese Standardwerte um gut 20 Prozent reduziert und sind somit wesentlich niedriger als noch im Jahr 2023. Weiters sieht der neue PGRA 2024 vor, dass die Standardwerte je Hektar in der geförderten Ertragsausfallversicherung nicht überschritten werden dürfen, andernfalls verliert der Versicherte den Anspruch auf einen Förderbeitrag für diese Polizze.
Für jeden Euro, welcher den Standardwert je Hektar überschreitet, müsste der Landwirt eine private Zusatzversicherung abschließen, deren Kosten zusätzlich Steuer und Gebühren aus eigener Tasche zu bezahlen sind. Ein Abschluss für eine private Zusatzversicherung ist allerdings nur dann möglich, wenn ein entsprechendes Abkommen zwischen Hagelschutzkonsortium und betreffender Versicherungsgesellschaft besteht. Dies ist so vorgesehen, weil die private Zusatzversicherung dieselben Bedingungen und Tarife wie die geförderte Polizze vorweisen muss und diese auch in der geförderten Polizze vermerkt sowie die Daten dazu an das Landwirtschaftsministerium geschickt werden müssen. Interessierte Landwirte müssen sich somit direkt vor Abschluss einer solchen privaten Zusatzversicherung an die Direktion des Hagelschutzkonsortiums wenden, um die Möglichkeit dazu prüfen zu lassen, andernfalls verliert der Landwirt den Anspruch auf eine Förderung auch für die gewöhnliche Ernteausfallpolizze.

Gesamte Produktion versichern
Trotz einiger Änderungen betreffend die versicherbaren Produkte...

Den ganzen Bericht finden Sie ab Freitag in der Ausgabe 6 des „Südtiroler Landwirt“ vom 29. März ab Seite 28, online auf „meinSBB“ oder in der „Südtiroler Landwirt“-App.

Manfred Pechlaner

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